Kantone sperren Flüchtlingszentren zu - "Asylwohnheim Maas" trotzdem realisieren?
Erstmals seit Jahren lud der Gemeinderat zu einem Infoanlass ein und schlug dabei ungewohnt selbstkritische Töne an. Eingeladen hatte der Gemeinderat um über die Themen Asylunterkunft, Schulraumplanung und Mobilfunkantenne zu informieren.
Asylwesen / Asylunterkunft Maas(AZ 20181107)
Die geplante Asylunterkunft im Gebiet Maas – hierfür wurde das Land schon umgezont – wird vorläufig nicht realisiert. Somit braucht die Gemeinde auch einen Grossteil des für die Container-Unterkunft gesprochenen Kredits in Höhe von 350 000 Franken nicht. In Zukunft bevorzuge die Gemeinde Lösungen, bei denen Asylsuchende bei Privaten aufgenommen werden. Denkbar sei auch, dass die Gemeinde eine Wohnung kaufe, die künftig für die Unterbringung von Asylsuchenden diene.Mehr Asylwesen ...
Während Europas Politiker über Migration streiten, sperren Kantone Flüchtlingszentren zu. Asylbetreuuer verlieren ihre Stelle, freiwillige Helfer ihre Aufgabe. Die Gründe für den Rückbau der Asylinfrastruktur liegen auf der Hand: Zum einen findet eine Verlagerung von den Kantonen zum Bund statt. Rund 3000 Unterkunftsplätze sind in den im Aufbau befindlichen Bundesasylzentren bereits verfügbar, 5000 sollen es dereinst sein. Noch viel stärker fällt ins Gewicht, dass die Zahl der Asylgesuche seit 2016 sinkt. Im ersten Halbjahr 2018 stellten noch 7820 Personen in der Schweiz einen Asylantrag. Einen so tiefen Wert haben die Migrationsbehörden letztmals im Jahr 2010 registriert.
Will der Gemeinderat Freienwil das Bauprojekt zum "Asylwohnheim Maas" trotzdem realisieren? (Freienwil aktuell 12/2018)
26.07.2018 Der Gemeinderat informiert: Asylwohnheim „Maas“
Die Teiländerung der Nutzungsplanung Siedlung "Gewerbezone Maas" wurde im Juni 2018 rechtskräftig. Darauf basierend soll nun das Bauprojekt zum Asylwohnheim ausgearbeitet werden. (Freienwil aktuell 11/2018)
24.05.2018 Gemeinderat informiert zu „Asylwohnheim Maas“
Der Gemeinderat informiert, dass bei der Rechtsabteilung des Departements BAU , Verkehr und Umwelt eine Beschwerde gegen den Entscheid des Gemeinderates eingereicht wurde. Der Beschwerdeentscheid ist zwischenzeitlich eingetroffen. Die 30-tägige Beschwerdefrist wird abgewartet. Nach Eintritt der Rechtskraft kann der Gemeinderat das weitere Vorgehen festlegen. (Freienwil aktuell 08/18).
Bei der Rechtsabteilung des Departementes BAU, Verkehr und Umwelt (?) wurde eine Beschwerde gegen den Entscheid des Gemeinderates eingereicht. Die Beschwerde und die entsprechende Stellungnahme des Gemeinderates sind in Bearbeitung der Rechtsabteilung. Das weitere Vorgehen ist zu Zeit offen (Freienwil Aktuell 18/2017).
Teiländerung der Nutzungsplanung zum Gewerbegebiet Maas und Verpflichtungskredit für die Revision der Bau- und Nutzungsordnung. Die Gemeindeversammlung hat am 14. Juni 2017 die Teiländerung der Nutzungsplanung zum Gewerbegebiet Maas und einen Verpflichtungskredit für die Revision der Bau- und Nutzungsordnung beschlossen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist ist dieser Beschluss rechtsgültig geworden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen..» (Amtsblatt des Kantons Aargau 2017 / 40)
Zurzeit läuft die öffentliche Publikation der Gemeindeversammlungs-Beschlüsse
- Umzonung Asylwohnheim „Maas“
- BNO Revision
Zurzeit läuft die öffentliche Publikation der Gemeindeversammlungs-Beschlüsse
- Umzonung Asylwohnheim
- BNO Revision
Die Gemeindeversammlung hat am 14. Juni 2017 die Teiländerung der Nutzungsplanung zum Gewerbegebiet Maas und einen Verpflichtungskredit für die Revision der Bau- und Nutzungsordnung beschlossen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist ist dieser Beschluss rechtsgültig geworden.. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist ist dieser Beschluss rechtsgültig geworden... Stimmt das jetzt?
Die Gemeindeversammlung hat am 14. Juni 2017 die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit Bau- und Nutzungsordnung, den Bauzonenplan sowie den Kulturlandplan in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist ist dieser Beschluss rechtsgültig geworden... Stimmt das oder ist hier etwas falsch?
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17.08.2017 / Freienwil aktuell: Der Gemeinderat informiert, dass gegen die Teiländerung der Nutzungsplanung Siedlung "Gewerbezone Maas" und somit gegen die von der Gemeindeversammlung bewilligte Asylunterkunft durch einen Einwohner beim Regierungsrat Beschwerde eingereicht wurde. 30.06.2017 / Freienwil aktuell: Veröffentlichung der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung 14.06.2017 Einwohnergemeindeversammlung / Traktandenbericht: |
Gegen die Teiländerung der Nutzungsplanung Siedlung "Gewerbezone Maas" wurde beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde eingereicht.
Freienwil geht ungewöhnliche Wege, um der Aufnahmepflicht für Asylbewerber nachkommen zu können. Das Gebiet Maas, eigentlich für Gewerbe vorgehen, wird teilweise in eine Wohnzone umgewandelt.
02.06.2017 Gemeinderat beantragt Umzonung an der Gemeinderversammlung vom 14. Juni 2017
Zitat Gemeinderat in Einladung/Vorlage:
"Nach wie vor besteht in Freienwil keine Möglichkeit, Asylbewerber zu beherbergen. Die Schaffung einer Spezialnutzung im Maas ist die einzige Möglichkeit, weshalb der Gemeinderat die Teiländerung des Bauzonenplans in eine Spezialnutzung Asylunterkunft beantragt."
01 Vorlage Einwohnergemeindeversammlung 614.6.2017 - Trakt. 5. Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung "Gewerbezone Maas"
02 TZP Maas 20170321
03 BNO Gewerbezone Maas 20170321
04 Planungsbericht Maas 20170321 internet mit Anhängen
Informationen aus Öffentlicher Auflage vom 23.3.17 - 22.4.14 (NICHT Teil von EWG-Trakt 5)
Vorprojekt Asylwohnheim Maas
Protokoll EGV 18. November 2016 Asylwohnheim
07.04.2017 Gemeinderat hält an Plänen für Umnutzung "Maas" fest
In der Gemeinde Freienwil gibt es weiterhin keine Möglichkeiten, Asylbewerber unterzubringen. Daher hält der Gemeinderat an den Plänen für die Umzonung "Maas" und der Containerlösung für die Unterbringung von Asylbsuchenden fest. Über die für den Bau zwingend notwendige Umzonung "Maas" sollen die Freienwiler an der Sommergmeind 2017 nun abstimmen. Wenn die Umzonung dann abgelehnt würde, sei «... das Geschäft erledigt und es müsste eine andere Lösung von Grund auf gesucht werden» (Zitat Gemeindeamman Robert Müller, Aargauerzeitung vom 6.4.17).
Nach Abschluss des 1. und 2. Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 23.03.2017 bis 22.04.2017 im info center freienwil auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
02 TZP Maas 20170321
03 BNO Gewerbezone Maas 20170321
04 Planungsbericht Maas 201170321 internet mit Anhängen
05 Vorprojekt Asylwohnheim Maas
06 Protokoll EGV 18. November 2016 Asylwohnheim
23.02.2017 Auflagedokument Planungsbericht während 2. Mitwirkungsauflage geändert:
Planungsbericht Maas (Neu Stand 22. Februar 2017)
Speziell:
Anhang 4 gelöscht! (Vorprojekt und Baubeschrieb mit Kostenschätzung, Asylunterkunft, Lehmann Holzbau AG, 5425 Schneisingen)
14.02.2017 Auflagedokumente der Gemeinde Freienwil (Stand 10.02.2017)
Mitteilung Gemeinderat / Publikation 2tes Mitwirkungsverfahren
Planungsbericht Maas (Stand 7. Februar 2017)
Speziell:
Anhang 1 Suche nach Alternativstandort; Kontakte und Antworten "erfolgt aufgrund Datenschutz nur im info center freienwil"
Anhang 2 Mitwirkungsbericht
Anhang 3 Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung (BVURO.15.17-1) vom 2. März 2016
Anhang 4 Vorprojekt und Baubeschrieb mit Kostenschätzung, Asylunterkunft Freienwil, Lehmann Holzbau AG, 5425 Schneisingen
Abschliessender Vorprüfungsbericht Kt. Aargau / Departement Bau Verkehr Umwelt (4. Januar 2017)
Teiländerung Bauzonenplan "Maas"
Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Nov. 2016 / Protokollauszug "Asylwesen"