Bücklihof - Pferdekompetenzzentrum
 - Fristverlängerung "BNO §9a Abs 6" bis 25.09.2025 knapp an Urne erfolgt.
 - Auflage "Baugesuch Pferdekompetenzzentrum" 3.2.2023-4.3.2023
 - Dez 23: Regierungsrat genehmigt Teiländerung BNO 9a Fristverlängerung


 

22.12.2023   Bücklihof «Teiländerung BNO § 9a Fristverlängerung» durch Regierungsrat genehmigt
Der Gemeinderat Freienwil hat den Antrag zur Genehmigung der «Teiländerung BNO § 9a Fristverlängerung» im August 2023 an den Regierungsrat AG eingereicht. Gemäss Amtsblatt des Kt. AG vom 22.12.2023 hat nun der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2023 beschlossen:
Die Allgemeine Nutzungsplanung, Teiländerung § 9a BNO – Bücklihof, beschlossen von der Ge-meindeversammlung am 28. November 2019 und der Referendumsabstimmung der Gemeinde Freienwil am 27. September 2020, wird genehmigt. (Amtsblatt des Kantons Aargau vom 22.12.2023)

16.08.2023   «Teiländerung BNO § 9a Fristverlängerung» vom 27.09.2020
Die Genehmigung der «Teiländerung BNO § 9a Fristverlängerung» durch den Regierungsrat ist ausstehend. Der Gemeinderat ist daran, die Genehmigung nachzuholen. (ÖREB Kataster 22.09.2023)

24.02.2023    Baugesuch «Pferdekompetenzzentrum Bücklihof» in der Presse
Seit Jahren wird in Freienwil ein Pferdezentrum geplant, das auf Widerstand stiess. Jetzt folgt die nächste Hürde: Baugesuch für Bücklihof liegt auf. (Badener Tagblatt 22.02.2023)
Das Vorhaben auf dem Bücklihof steht vor seiner letzten Bewilligungshürde – bis zum 4. März liegt das Baugesuch öffentlich auf. (Rundschau Nord 08/2023)

02.02.2023    Baugesuch «Pferdekompetenzzentrum Bücklihof»: Auflage 3.2.2023 - 4.3.2023
Das Baugesuch für das «Pferdekompetenzzentrum Bücklihof» liegt in der Zeit vom 3.2.2023 bis 4.3.2023 auf der Gemeindekanzlei Freienwil auf. (Freienwil aktuell 01/23, Rundschau Nord 2023_05, Amtsblatt 03.02.2023

18.02.2022   Bücklihof: So geht es mit dem umstrittenen Freienwiler Pferdezentrum weiter
Das Bundesgericht entschied im Sinne der Bücklihof-Erben. Diese können mit der Planung fortfahren: «Wir geben jetzt Vollgas», sagt Dominik Burger. Nun werde wieder alles hochgefahren und die Gespräche mit Investoren wieder aufgenommen. (Aargauer Zeitung 18.02.2022)

16.02.2022    Bundesgericht: Beschwerde gegen «Gestaltungsplan Bücklihof 2017» abgewiesen
Die Beschwerde am Bundesgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau (3. Kammer, vom 9. September 2020) wurde abgewiesen. (Aargauer Zeitung, Bundesgerichtsentscheid vom 14.01.2022)

19.11.2020 Beschwerde „Gestaltungsplan Pferdezentrum Bücklihof“ beim Bundesgericht
Infolge einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht wurde der Genehmigung, des Gestaltungsplans "Bücklihof" vom Rechtsdienst des Departements Bau, Verkehr und Umwelt aufschiebende Wirkung erteilt. Das Verwaltungsgericht hat den vom Regierungsrat genehmigten Gestaltungsplan überwiegend bestätigt. Eine Beschwerde zum „Gestaltungsplan Pferdezentrum Bücklihof" wurde an das Bundesgericht eingereicht. (Freienwil aktuell 19/2020

02.10.2020   Bücklihof: Verwaltungsgericht heisst Beschwerde teilweise gut
Cyril Burger, der gemeinsam mit Dominik Burger die Bauherrschaft IG Bücklihof bildet, ist zufrieden: «Für mich geht dieses Urteil absolut in Ordnung.» Es sei hauptsächlich im Sinne der IG beziehungsweise im Rahmen des Gesetzes entschieden worden. Er freue sich sehr über das für ihn und den Bücklihof positiv verlaufene Wochenende. (Aargauer Zeitung 2. Okt. 2020)

30.09.2020   „Gestaltungsplan Bücklihof 2017“: Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 9. Sept. 2020
Das Aargauische Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht, 3. Kammer, hat am 9. September 2020 Die Beschwerde betreffend Gestaltungsplan "Bücklihof 2017", Freienwil, behandelt. In teilweiser Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird Ziffer 2 des Genehmigungsentscheids des BVU vom 27. August 2019 und die Sondernutzungsvorschriften vom 24. September 2018 abgeändert. Im Übrigen wird die Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen. (Aarg. Amtsblatt vom 30. Sept. 2020)

28.09.2020    Bücklihof-Referendumsabstimmung: Knappes JA zum Pferdezentrum
Bevölkerung von Freienwil sagt Ja zur Fristverlängerung (263 Ja / 219 Nein) und ebnet damit dem Pferdezentrum weiter den Weg (Abstimmungsprotokoll, AZ 28. Sept. 2020).

 

12.09.2020 Mit www.5423.ch Detailinfos zum Bücklihof
Bald stimmt die Freienwiler Bevölkerung über die Fristenverlängerung zum Pferdezentrum ab – die Gegner setzen sich aktiv für ein NEIN ein. Cyrill Burger von der IG Bücklihof zeigt sich erstaunt über die Website. (Aargauerzeitung 12. Sept.2020).

04.09.2020 Bücklihof-Referendumsabstimmung am 27. September 2020
Die Referendums-Abstimmung „Fristverlängerung § 9a Abs. 6 Spezialzone Bücklihof“ findet am 27.09.2020 statt. Gemeinsam mit den Unterlagen zu den eidgenössischen und kantonalen Vorlagen wurden auch Informationen und Empfehlungen zur Abstimmung betreffend "Pferdezentrum Bücklihof" vom Referendumskomitee und der IG Bücklihof verteilt.


20200904 Referendumskomitee                                   200200904 IG Bücklihof


Detaillierte Zusatzinformationen sind auch unter www.5423.ch einsehbar. Mehr ...

 

Abstimmen heisst Mitentscheiden!
20200904 MustStimmzett 
Nehmen Sie bitte an den Abstimmungen vom 27.09.2020 teil.

 

 

05.11.2020   Rechtsgültigkeit der "Teiländerung BNO § 9a Abs. 6. Fristverlängerung" publiziert
Die Publikation der „Rechtsgültigkeit Teiländerung BNO § 9a Abs. 6. Fristverlängerung" (Ergebnis Referendumsabstimmung vom 27. Sept. 2020) mit Rechtsmittelbelehrung ist im Aarg. Amtsblatt und der Rundschau vom 5.11.2020 erfolgt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschlussnicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. (Aarg. Amtsblatt, Rundschau Nord 2020_45)

09.04.2020   Bücklihof-Referendums-Abstimmung neu am 27. September 2020 vorgesehen
Die Referendums-Abstimmung wurde vom Gemeinderat auf den 17. Mai 2020 festgelegt (Vgl Freienwil aktuell 05/2020). Nachdem der Bundesrat den Abstimmungstermin vom 17. Mai 2020 aufgrund der Corona-Pandemie absagt, hat auch der Gemeinderat von Freienwil entschieden, die Abstimmungen vom 17. Mai 2020 abzusagen. Dies gilt insbesondere für die Referendums-Abstimmung „Fristverlängerung § 9a Abs. 6 Spezialzone Bücklihof“. Die Abstimmung soll neu am 27. September 2020 stattfinden. (Freienwil aktuell 07/2020).

26.03.2020   Bücklihof-Referendums-Abstimmung: Urnenabstimmung vom 17. Mai 2020 verschoben?
Die Referendums-Abstimmung wurde vom Gemeinderat auf den 17. Mai 2020 festgelegt (Vgl Freienwil aktuell 05/2020). Nun informiert der Gemeinderat im Rahmen der Informationen zu Schlüsselprojekten: „Der neue Abstimmungstermin wird zur gegebener Zeit bekannt gegeben“. (Freienwil aktuell 06/2020).

14.01.2020   FREIENWIL Bücklihof: Referendum zustande gekommen - Urnenabstimmung am 17. Mai 2020
Der Gemeinderat hat an seiner ersten Sitzung vom 13. Januar 2020 das Zustandekommen des Referendums gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 28.11.2019 - Traktandum 3 - Teiländerung BNO § 9a Abs. 6, Fristverlängerung, offiziell festgestellt. Es wurden 182 gültige Unterschriften eingereicht. An der Sitzung wurde der Abstimmungstermin auf den nächsten offiziell vorgegebenen Abstimmungstermin, den 17. Mai 2020, festgelegt. Die offizielle Publikation des Abstimmungstermins im freienwiler Publikationsorgan wird am 26. Januar 2020 erfolgen (Freienwil Newsletter 14.01.2020, Freienwil aktuell 01/2020

09.01.2020 FREIENWIL Bücklihof: 180 unterschreiben für Referendum
Das Referendum zur Verlängerung der bedingten Einzonung beim Bücklihof ist mit über 180 Unterschriften innert Wochenfrist zustande gekommen. (Rundschau Nord 2020_02 Seite 5   Mehr zur BNO Revision ...

16.01.2020     FREIENWIL Bücklihof: Teiländerung allgemeine Nutzungsplanung § 9a Abs. 6 BNO: Alle Einwendungen werden vom Gemeinderat abgewiesen.
Amtl. Publikation: BERICHTIGUNG RECHTSMITTEL:
Der Gemeinderat Freienwil hat am 16. Dezember 2019 folgenden Beschluss gefasst:
Die eingegangenen Einwendungen werden abgewiesen. (Amtsblatt Kanton Aargau, Rundschau Nord 2020_03 Seite 2   Mehr zur BNO Revision ...

09.01.2020   FREIENWIL Bücklihof: Teiländerung allgemeine Nutzungsplanung § 9a Abs. 6 BNO: Alle Einwendungen werden vom Gemeinderat abgewiesen.
Amtl. Publikation:
Der Gemeinderat Freienwil hat am 16. Dezember 2019 folgenden Beschluss gefasst:
Die eingegangenen Einwendungen werden abgewiesen, und der § 9a Abs. 6 BNO lautet neu:
Wird die Nutzung innerhalb der als bedingten Spezialzone Bücklihof bezeichneten Fläche nicht zu wesentlichen Teilen bis am 25. September 2025 realisiert, so fällt die Einzonung dahin, und es gelten automatisch die Bestimmungen der Landwirtschaftszone. Bauten und Anlagen, welche über die Bestimmungen der Landwirtschaftszone hinausgehen, müssen nach ihrer betrieblichen Aufgabe zurückgebaut werden. (Amtsblatt Kanton Aargau, Rundschau Nord 2020_02 Seite 2   Mehr zur BNO Revision ...

08.01.2020   Referendum gegen „Genehmigte Teiländerung BNO, Fristverlängerung Bücklihof, Freienwil“ zustande gekommen
Das Referendum zur Verlängerung der bedingten Einzonung beim Bücklihof ist mit über 180 Unterschriften innert Wochenfrist zustande gekommen. An der Gemeindeversammlung vom 28. November 2019 wurde dem Antrag des Gemeinderats nach kontroverser Diskussion relativ knapp mit 78 Ja zu 56 Nein zugestimmt. Von 719 Stimmberechtigten nahmen nur 138 Personen an der Gemeindeversammlung teil. Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten nun mit der Einreichung des Referendums Gelegenheit, sich an der Urne zu diesem umstrittenen Geschäft zu äussern. Die Initianten des Referendums bezweifeln, dass das Projekt für das Dorf positive Wirkung haben wird und von „öffentlichen Interesse“ ist. Zudem sehen sie ungelöste Probleme betreffend Verkehrssicherheit. Ebenso bemängeln sie die negativen Auswirkungen auf das Dorfbild und die Landschaft durch die sehr voluminösen Gebäude, die gegenüber der ursprünglichen vorgestellten Projektidee von 2013 massiv vergrössert wurden.  Der Gemeinderat wird an seiner nächsten Sitzung (13.01.2020) über das weitere Vorgehen und den Urnenabstimmungstermin entscheiden.  (Mitteilung Gemeindeverwaltung Freienwil 07.01.2020, Aargauer Zeitung 08.01.2020   Mehr zur BNO Revision ...

30.11.2019   Freienwiler-Ammann hat an Gemeindeversammlung „Bogen weit überspannt …“
Leserbrief in Aargauerzeitung vom 30.11.2019. Mehr …

05.12.2019   Gemeindeversammlung Freienwil mit Geheimabstimmung für Bücklihof
Das Pferdezentrum kann weiterplanen. Mit 78:56 nahmen die Freienwiler die Verlängerung um fünf Jahre für die „Spezialzone Bücklihof“ an. Allerdings ist das Referendum möglich. Die Referendumsfrist läuft bis 6.01.2010. (Rundschau Nord 49-2019 Seite 6, Rundschau Nord 49-2019 Seite 15)
Interessanterweise hat der Gemeinderat die während der „öffentlichen Auflage bis 15. Juli 2019“ eingegangenen fünf Einwendungen noch nicht behandelt. „Der Gemeinderat Freienwil wird in kommender Zeit die Einwendungen behandeln und das weitere Vorgehen bestimmen“. (Freienwil aktuell 18-2019)    Mehr zur BNO Revision ... 

05.12.2019   Einwohnergemeindeversammlung 28.11.2019: Amtl. Publikation der Beschlüsse
Alle Anträge wurden genehmigt. Ausser Traktandum 2 unterliegen alle übrigen Beschlüsse
dem fakultativen Referendum. Diese können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 1/6 der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 6. Januar 2020.
ACHTUNG: Gemeindeverwaltung Freienwil bleibt vom Montag, 23. Dezember 2019, bis und mit Sonntag, 5. Januar 2019, geschlossen. Ab Montag 6. Januar 2020 ist die Verwaltung wieder besetzt. (Rundschau Nord 49-2019 Seite 6, Freienwil aktuell 18-2019) Mehr ...

30.11.2019   „Fristverlängerung Bücklihof BNO §9a Abs. 6“ knapp genehmigt
Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 28.11.2019 haben die Freienwilerinnen und Freienwiler der Fristverlängerung zur Erstellung des Pferdesportzentrums Bücklihof in geheimer Abstimmung zugestimmt. Über 130 Stimmberechtigte (von etwas mehr als total 700 Stimmberechtigten) hatten sich zur Freienwiler Gmeind eingefunden. Trotz mehrheitlich kritischen Voten wurde die Fristverlängerung nach einer zum Teil ausartenden Debatte doch mit 78 Ja zu 56 Nein gutgeheissen. (Aargauer Zeitung vom 30. Nov. 2019).
Im Vorfeld der Gemeindeversammlung wurden zwecks Sensibilisierung der Bevölkerung Flugblätter im Dorf verteilt (Aargauer Zeitung vom 27. Nov. 2019, Flugblatt Weber, Flugblatt Laube, Flugblatt IG Bücklihof).  Mehr zur BNO Revision ...

14.11.2019 Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2019
Der Gemeinderat beantrag „Teiländerung BNO, Fristverlängerung § 9a Abs.6, Spezialzone Bücklihof“
Die Teiländerung Allgemeine Nutzungsplanung 2018 – Bücklihof, welche die Verlängerung der Frist der bedingten Bauzone um 5 Jahre bis zum 25. September 2025 beinhaltet, sei zu genehmigen.
(Einladung/Botschaft zur Einwohnergemeindeversammlung Seiten3,4)

Zusatzinfos/Akten aus dem Auflageverfahren vom 14.06.2019 - 15.07.2019 (Verfügbar auch unter www.freienwil.ch)
   - Teiländerung BNO § 9a_07.06.2019
   - Planungsbericht gem. Art. 47 RPV_07.06.2019
   - Abschliessender Vorprüfungsbericht - Teiländerung BNO § 9a - Bücklihof_28.03.2019
   - Mitwirkungsbericht_Fristverlängerung_anonymisiert_29.05.2019

23.07.2019   „Teiländerung BNO § 9a Abs. 6 – Fristverlängerung der bedingten Spezialzone Bücklihof“: 5 Eingaben im Auflageverfahren erfolgt.
Die öffentliche Auflage der BNO-Änderung „Teiländerung BNO § 9a Abs. 6“ wurde per 15. Juli 2019 beendet. Es gingen fristgerecht fünf Einwendungen ein. Die Einwendungen werden nun gemäss Gemeinderat wie folgt behandelt:
- Alle Einwendungen werden der „Bauherrschaft Bücklihof“ zur Stellungnahme zugestellt
- Anschliessend werden alle Einwendungen sowie die Stellungnahme der Bauherrschaft baupolizeilich durch das Ingenieurbüro Senn AG geprüft
- Weitere Infos folgen zu gegebener Zeit
(Schreiben Gemeinderat an Einwender vom Auflageverfahren dat. 23.07.2019)


23.07.2019   Pferdeklinik zieht aus dem Dorfkern Niederlenz weg (Aargauerzeitung 23. Juli 2019)
Die 1981 gegründete Pferdeklinik Niederlenz baut im Industriegebiet Niederlenz-Lenzhard für fünf Millionen Franken ein neues Behandlungsgebäude, einen Stall mit 20 Boxen und eine Reithalle. Die Klinik will weiterhin Tausenden von Pferden pro Jahr modernste Behandlung auf dem neusten Stand der Technik anbieten.
Am jetzigen Standort mitten im Dorfkern stösst die Klinik an ihre Kapazitätsgrenzen. Die 2500 Quadratmeter bietet zu wenig Behandlungsräume, zu wenig Parkplätze, zu wenig Boxen. Eine einspurige Quartierstrasse führt zur Klinik. Sowohl für die Pferdeklinik als auch für die Anwohner unbefriedigend.
Der neue Standort ist fast dreimal so gross. Die Parzelle der neuen Klinik im Industriegebiet umfasst knapp 7000 Quadratmeter, die Boxenzahl wurde erhöht und neu hat die Klinik eine 36 Meter lange und 16 Meter breite Reithalle. Im Industriegebiet werden die Patienten viel mehr Ruhe haben als bisher. Ein wichtiger Aspekt bei der Genesung, insbesondere bei Fluchttieren wie den Pferden. So herrscht am westlichen Dorfrand direkt am Wald und weiter entfernt von der Hauptstrasse weniger Verkehr und Lärm. Auch der Durchgangsverkehr nehme ab. Denn die Fahrer müssten nicht mehr mühsam mit dem Transporter wenden, sondern können nach dem Ausladen des Pferdes um die Klinik herum wegfahren.
Den unterschiedlichen Patienten und ihren Besitzern wird so auch in Zukunft eine moderne Behandlung auf dem neusten Stand der Technik angeboten.

Frage: Wie definiert sich nun das grosse öffentliche Interesse für das „Pferdezentrum Bücklihof"?

13.06.2019   Öffentliches Auflageverfahren „Teiländerung BNO § 9a Abs. 6 – Fristverlängerung der bedingten Spezialzone Bücklihof“.
Das Mitwirkungsverfahren fand bis am 15.05.2019 statt. Fristgerecht erfolgten 5 Eingaben. Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht erstellt und verabschiedet. Auf die Bemühungen der Mitwirkenden und deren Argumentationen wird kaum eingegangen - Alle Anträge wurden vom Gemeinderat abgelehnt. Vom 14.06.2019 bis 15.07.2019 findet die öffentliche Auflage statt.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Auflageakten (Stand 13.06.2019)
   - Teiländerung BNO § 9a_07.06.2019
   - Planungsbericht gem. Art. 47 RPV_07.06.2019
   - Abschliessender Vorprüfungsbericht - Teiländerung BNO § 9a - Bücklihof_28.03.2019
   - Mitwirkungsbericht_Fristverlängerung_anonymisiert_29.05.2019

06.06.2019   „Teiländerung BNO § 9a Abs. 6 – Fristverlängerung der bedingten Spezialzone Bücklihof“: Mitwirkungsverfahren abgeschlossen
Im Mitwirkungsverfahren vom 15.3.19 – 15.4.19 sind fristgerecht 5 Eingaben erfolgt. Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht zur Teiländerung BNO §9a erstellt und am 3.6.2019 verabschiedet. Auf die Bemühungen der Mitwirkenden und deren Argumentationen wird kaum eingegangen - Alle Anträge werden vom Gemeinderat abgelehnt: Mitwirkungsbericht vom 3.6.2019 . Die öffentliche Auflage soll nun in nächster Zeit erfolgen.
Mehr zu "bewilligte BNO-Revision" …

14.04.2019   „Stille Oase Bücklihof“ – Projekt Pferdezentrum Bücklihof 2017 nicht unumstritten
2013 hat die Bevölkerung von Freienwil eine Zonenänderung genehmigt, um das „Projekt Bücklihof“ als Kompetenzzentrum mit den Schwerpunkten Veterinärmedizin, Zucht, Forschung und Lehre zu ermöglichen. Aufgrund der wiederholten fundamentalen Anpassungen des Vorhabens ist das anfängliche Vertrauen der Bevölkerung ins „Projekt Bücklihof“, welches auch vom Gemeinderat stets unterstützt wurde, über all die Jahre markant zurückgegangen. Die nun beantragte Teiländerung der kommunalen Nutzungsplanung BNO § 9a Abs. 6 Bücklihof – Fristverlängerung gibt der Bevölkerung nochmals die Chance, sich zur „Einzigartigkeit des privaten Bücklihof-Projektes von grossem öffentlichen Interesse“ zu äussern. (Aargauer Zeitung 13.04.2019, Rundschau 11.04.2019)

02.04.2019   Der lange Weg zum Pferdezentrum Bücklihof: «Wir sind daran sicher nicht ganz unschuldig» (Aargauerzeitung vom 2.4.2019)
Dominik Burger ist zuversichtlich, dass es mit der Fristverlängerung klappt und das Pferdezentrum eines Tages gebaut werden kann: «Wir haben Zeit», sagt er mit einem Augenzwinkern. «Es wäre einfach schön, wenn wir die Entstehung des Pferdezentrums noch erleben dürften.» Die Umnutzung der heute «stillgelegten Oase», wie er den Bücklihof liebevoll nennt, werde ein nachhaltiger Gewinn für Freienwil sein.

14.03.2019   „Teiländerung Allgemeine Nutzungsplanung § 9a Abs. 6 BNO – Fristverlängerung der bedingten Spezialzone Bücklihof“
Mitwirkungsverfahren 15.3.2019 – 15.4.019

(Freienwil aktuell 04 2019, Publikation Rundschau 11 / 14.3.2019)
Am 19. Juni 2013 hat die Gemeindeversammlung Freienwil die Teiländerung des Bauzonenplanes "Bücklihof" sowie der Bau- und Nutzungsordnung "§ 9a BNO / Spezialzone Bücklihof" beschlossen. Am 25. September 2013 wurde diese Teiländerung der Nutzungsplanung mit der Genehmigung durch den Regierungsrat rechtskräftig.
Gemäss der von der Gemeindeversammlung und dem Regierungsrat bewilligten Bau- und Nutzungsordnung "§ 9a Abs. 6 BNO / Spezialzone Bücklihof" müssen wesentliche Teile der als zonenkonform geltenden Nutzungen innerhalb der Spezialzone "Bücklihof" innert 7 Jahren ab Rechtskraft, also bis am 25. September 2020, realisiert werden.

Die IG Bücklihof beantragt nun den § 9a Abs. 6 BNO wie folgt zu ändern:
„Wird die Nutzung innerhalb der als bedingte Spezialzone Bücklihof bezeichneten Fläche nicht zu wesentlichen Teilen innerhalb von 7 Jahren ab Rechtskraft bis am 25. September 2025 realisiert, so fällt die Einzonung dahin und es gelten automatisch die Bestimmungen der Landwirtschaftszone. Bauten und Anlagen, welche über die Bestimmungen der Landwirtschaftszone hinausgehen, müssen nach ihrer betrieblichen Aufgabe zurückgebaut werden.“

Die beantragte Fristverlängerung gilt als Teiländerung der kommunalen Nutzungsplanung und muss dementsprechend alle erforderlichen Schritte durchlaufen, also Mitwirkungsverfahren, kantonale Vorprüfung, öffentliche Auflage mit Möglichkeit zur Einwendung, Beschluss Gemeindeversammlung, Publikation mit Beschwerdemöglichkeiten, Genehmigungsverfahren Regierungsrat usw.
Die Entwürfe dieser beantragten Teiländerung BNO, § 9a Abs. 6 BNO – Bücklihof liegen vom 15. März 2019 bis 15. April 2019 während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei auf (Publikation auch unter www.freienwil.ch ... mehr)
Auflageakten:
     Teiländerung BNO, § 9a BNO, Entwurf 03.12.2018
     Planungsbericht, Entwurf 03.12.2018
     Abschliessender Vorprüfungsberich Teiländerung §9a BNO, 28.3.2019 (Nachträglich publiziert durch Gemeindekanzlei am 3.4.2019)

Parallel hierzu ist der „Start BNO-Revision mit räumlichem Entwicklungsleitbild (REL) erfolgt“ Das REL soll als Grundlage für die bewilligte BNO-Revision gelten. (Freienwil aktuell 03/2019 und Freienwil aktuell 04/2019)

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 Stoos buckli 01