BNO-Revision Stand Juni 2023: History
2023 Mitwirkungsverfahren "Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)" vom 1.06.2023 - 30.06.2023 abgeschlossen
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren zum Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) findet vom 1. bis 30. Juni 2023 statt.
Der KGV besteht aus folgenden zwei Bestandteilen:
- KGV-Bericht - Entwurf zur Mitwirkung
- KGV-Teilpläne - Entwurf zur Mitwirkung (Vergrösserung Ausschnitt Dorf)
Für Mitwirkungseingaben benützen sie bitte folgendes Formular: (Word Vorlage)
Zusätzlichen Dokumente zur Information:
- Infoveranstaltung vom 31.05.2023 (Präsentation)
- Begleittext zur Mitwirkung KGV (Informationen)
- Zwischenresultate der BNO-Mitwirkung
- Projektskizze «Buslinie Niederweningen - Freienwil – Turgi»
und
- Gemeindeporträt Freienwil des regionalen Gesamtverkehrskonzeptes
(www.Freienwil.ch vom 1.6.2023 und Freienwil-aktuell 09/23)
- Mitwirkungsverfahren BNO vom 17.10.2022 bis 16.12.2022,
Fristgerecht wurden 50 teilweise sehr umfangreiche Mitwirkungsbeiträge eingereicht.
2022 Mitwirkungsverfahren BNO Revision vom 17.10.2022 - 16.12.2022
Auflagedokumente im Mitwirkungsverfahren BNO:
01 - Bauzonenplan
02 - Ergänzungsplan Ortskern
03 - Kulturlandplan
04 - Änderungsplan Bauzonenplan
05 - Bau- und Nutzungsordnung - Synopsis
06 - Planungsbericht nach Art. 47 RPV
07 - Umfeldanalyse Arbeitszone
08 - Fachliche Stellungnahme des Kantons
09 - Auswertung der fachlichen Stellungnahme des Kantons
10 - Bauinventar Gemeinde Freienwil
Planungsbericht zur Aufhebung der Sondernutzungspläne (separates Verfahren)
Räumliches Enwicklungsleitbild (REL) - Ergänzung Masterplan Ortskern
Räumliches Entwicklungsleitbild (REL) -Ergänzung Masterplan Roosweg Ost
GRUNDLAGEN ZUR ÜBERARBEITUNG DER BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG (BNO)
19.11.2020 Räumliches Entwicklungsleitbild (REL) vom Gemeinderat abgenommen Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen).
23.02.2021 Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) vom Gemeinderat genehmigt Bericht LEK Freienwil mit Plan Schutzobjekte und Massnahmenplan.
Dez. 2021 Mitglieder Planungskommission
ABSCHLUSS MITWIRKUNGSVERFAHREN BNO: MITWIRKUNGSBERICHT
Am 09.10.2023 verabschiedete der Gemeinderat alle Dokumente der BNO-Revision:
- Resultate der Mitwirkung (Zusammenfassung)
- 67-seitige Mitwirkungsbericht (Detailbericht)
AKTUELL:
10.10.10.2024 BNO Revision Freienwil: Öffentliche Auflage 11.10.2024 - 11.11.2024
(Amtl. Publikation vom 10.10.2024)
10.10.2024 BNO Revision Freienwil: Aufhebung Sondernutzungspläne 11.10.2024 - 11.11.2024
(Amtl. Publikation vom 10.10.2024)
03.10.2024 BNO Revision Freienwil: Öffentliche Auflage vom 10. Okt. – 11. Nov. 24 angekündigt
Die zweite Vorprüfung aller Dokumente der BNO-Revision durch den Kanton wurde gemäss Mitteilung des Gemeinderates vom 19.9.24 (Freienwil aktuell 15/24) abgeschlossen, der definitive kantonale Vorprüfungsbericht liege vor und werde in Planungskommission und Gemeinderat behandelt. Nach Verabschiedung im Gemeinderat werde die Vorlage voraussichtlich vom 10. Oktober bis 11. November 2024 öffentlich aufgelegt.
Am Freitag 1. November 24 und am Mittwoch 6. November sind zwei Abendsprechstunden von 16 bis 19 Uhr geplant, für die man sich ab 10. Oktober anmelden kann. (Freienwil aktuell 16/24)
19.09.2024 BNO Freienwil: Zweite Vorprüfung durch Kanton erfolgt.
Am 09.10.2023 verabschiedete der Gemeinderat alle Dokumente der BNO-Revision zur zweiten Vorprüfung an den Kanton. Diese Vorprüfung ist nun abgeschlossen und der definitive Vorprüfungsbericht des Kantons ist gemäss Mitteilung des Gemeinderates (Info vom 19.9.24) eingetroffen. Aufgrund dieser Rückmeldung soll die Vorlage - nach Behandlung in der Planungskommission und Verabschiedung im Gemeinderat - voraussichtlich von Mitte Oktober bis Mitte November öffentlich aufgelegt werden. (Freienwil aktuell 15/24)
15.08.2024 BNO Freienwil: Zweite Vorprüfung durch Kanton läuft noch.
Am 09.10.2023 verabschiedete der Gemeinderat alle Dokumente der BNO-Revision zur zweiten Vorprüfung an den Kanton. Diese Prüfung ist immer noch im Gang. Die kantonale Rückmeldung wird nach den Sommerferien erwartet. Zum Entwurf des Kommunalen Gesamtplans Verkehr liegt die Rückmeldung des Kantons vor. (Freienwil aktuell 13/24)
24.11.2023 Information zu Stand BNO-Revision anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 23.11.2023
Unter Verschiedenem anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 23.11.2023 wurde zum Stand der BNO-Revision durch den Gemeinderat detailliert informiert:
Stand der BNO-Revision (Präsentation des Gemeinderates anl. EWGV: Seiten 32ff)
03.11.2023 Revision BNO Freienwil: Kein Einbezug der Bevölkerung (Leserbrief)
Die aktuelle BNO entspricht zwar in diversen Bereichen nicht mehr dem gültigen Baugesetz und ist deshalb in der Handhabung mit den Übergangslösungen der Bauverordnung manchmal umständlich. Trotzdem kann festgestellt werden, dass sie sich über lange Zeit bewährt hat; insbesondere im Bereich des generellen Gestaltungsplans der Dorfzone konnten «gröbere Unfälle» weitgehend verhindert werden. Da das Baugebiet von Freienwil bereits weitgehend bebaut ist und Neueinzonungen rechtlich nicht möglich sind, können in naher Zukunft nur noch wenige Neubauten realisiert werden; das zukünftige Baugeschehen wird sich daher vor allem auf Umnutzungen, Umbauten und Erweiterungen beschränken. Eine vollständige Neufassung der BNO und des generellen Gestaltungsplans Dorfzone wäre daher nicht zwingend notwendig gewesen. Dies auch unter dem Aspekt der zunehmend schwierigen finanziellen Situation der Gemeinde. Im Entwicklungsprozess der neuen Planungsinstrumente wurde vom Gemeinderat leider darauf verzichtet, die Bevölkerung in einem dialogischen Planungsverfahren laufend einzubeziehen. Wie wenig Interesse der Gemeinderat am Einbezug der Bevölkerung hat, zeigt sich nun auch an den Reaktionen auf die zahlreich eingegangenen Mitwirkungsbeiträge, die beim Gemeinderat fast durchwegs auf Ablehnung stossen. (Leserbrief Badener Tagblatt 03.11.2023)
30.10.2023 Revision der BNO Freienwil – Gemeinderat muss Bedenken ernst nehmen!
Reaktion auf den Leserbrief «Revision der BNO Freienwil – Ein Blindflug?» vom 21-10-2023 und Aufforderung an den Gemeinderat die darin kritisch betrachteten Themen ernst zu nehmen. (Leserbrief in Botschaft vom 30.20.23)
21.10.2023 Revision der BNO Freienwil – Ein Blindflug?
Im Leserbrief in der Botschaft vom 21.10.2023 werden die Themen
- Vorgehen des Gemeinderates und dessen ausbaufähige Kommunikation,
- Notwendigkeit der generellen Überarbeitung der aktuell gültigen BNO,
- Vorliegendes neues Regelwerk zum «Erhalt des alten Freienwil» genügend,
- «Planungs- und Rechtssicherheit» trotz Kompetenzenausbau des Gemeinderates,
- Öffentliches Parkingprojekt auf Privatgrundstück Vogtwiese
- Kommunaler Gesamtplan Verkehr mit Massnahmen zur Entlastung der Dorfstrasse
kritisch beleuchtet und hinterfragt. In der vorliegenden Form könne die «revidierte BNO Freienwil» sowie der «Kommunale Gesamtplan Verkehr» nicht überzeugen. (Botschaft 21.10.2023)
19.10.2023 Abschluss Mitwirkungsverfahren BNO und weiteres Vorgehen
Nach der Abstimmung mit dem Mitwirkungsverfahren KGV vom Juni 2023 wurde die Mitwirkung der BNO formell abgeschlossen. Am 09.10.2023 verabschiedete der Gemeinderat alle Dokumente der BNO-Revision zur zweiten Vorprüfung an den Kanton. Auf der GemeindeWebsite (unter Portrait > Projekte) sind die wichtigsten Diskussionspunkte und Resultate der Mitwirkung in einem sechsseitigen Dokument zusammengefasst. Zusätzlich kann der 67-seitige Mitwirkungsbericht eingesehen werden. Darin werden alle Mitwirkungseingaben in anonymisierter Form aufgeführt und beantwortet. Ebenso ist ersichtlich, ob und wie die Vorschläge in die BNO aufgenommen wurden.
Nach der abschliessenden Vorprüfung des Kantons und der noch notwendigen Anpassungen wird die BNO-Vorlage öffentlich aufgelegt, womit das Einwendungsverfahren beginnt. (Freienwil aktuell 18/23)
19.10.2023 Kommunaler Gesamtplan Verkehr KGV: Abschluss Mitwirkungsverfahren
Nach dem Mitwirkungsverfahren vom Juni 2023 verabschiedete der Gemeinderat am 09.10.2023 den Kommunalen Gesamtplan Verkehr zur Vorprüfung an den Kanton. Auf der GemeindeWebsite (unter Portrait >Projekte) kann der Mitwirkungsbericht KGV eingesehen werden. Er führt alle Mitwirkungseingaben auf und zeigt, wie die Vorschläge in den KGV aufgenommen wurden. Nach der kantonalen Vorprüfung werden allenfalls noch Anpassungen vorgenommen. Da der KGV nicht grundeigentümerverbindlich ist, entfällt eine öffentliche Auflage. Mit der Genehmigung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt wird der KGV abgeschlossen und dient fortan als behördenverbindliches Leitbild. (Freienwil aktuell 18/23)
01.06.2023 «Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)»: Umfrage pro Haushalt
Das Mitwirkungsverfahren zum KGV dauert vom vom 1.06.2023 - 30.06.2023.
Zusätzlich dazu bettet der Gemeinderat die Bevölkerung von Freienwil um ein generelles Feedback zum erarbeiteten GVK mittels eines Umfragebogens pro Haushalt (Infoblatt, Beurteilungsbogen), Freienwil aktuell 09/23)
01.06.2023 Neue Buslinie: Vom Bahnhof Niederweningen via Freienwil bis nach Turgi
Eine neue Buslinie soll Surbtal und Siggenthal verbinden. Die Gemeinden Ehrendingen, Freienwil und Obersiggenthal haben eine Projektstudie verfasst. Ob die Haltestelle Freienwil Dorf angefahren werden kann, ist ungewiss. (Rundschau Nord 22/2023)
31.05.2023 Infoveranstaltung des Gemeinderates zu den Themen
- Trinkwasserreservoir (Neues Reservoir / Kosten ca 2.2 Mio)
- Gebührensituation Wasser (Anpassung der Gebühren sind markant)
- Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) (Präsentation)
27.04.2023 Gemeinderat: Infoveranstaltung am 31. Mai 2023 / 19:30 Weisser Wind
Themen:
- Trinkwasserreservoir
- Gebührensituation Wasser
- Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)
(Freienwil aktuell 07/23)
Kurzinfo zum Entwurf KGV und dem weiteren Vorgehen (Mitwirkungsfrist für Eingaben vom 31.05.2022 bis 30.06.2022) erfolgte bereits in (Freienwil aktuell 06/23) Mehr …
27.04.2023 Umweltkommission informiert: Abschluss LEK-Massnahmen
Während 3 Jahren wurden im Rahmen des Landschafts-Entwicklungskonzeptes insgesamt 14 Massnahmen für die Natur und Landschaft in Freienwil umgesetzt. Die Massnahmen reichen vom Setzen von Bäumen, über das Anlegen von Teichen, einen Neophytenkurs, die Erstellung des Erlebnisraums Wasser mit Furt bis zum Rundweg um Freienwil, der am 11. Mai eröffnet wird. (Freienwil aktuell 07/23, Rundweg Freienwil)
Als letzte LEK-Massnahme wurde ein App-gesteuerter Rundweg um Freienwil geschaffen. Der Streifzug "Artenreiche Lebensräume und bewegte Dorfgeschichte" (Rundweg Freienwil)
13.04.2023 BNO-Revision Freienwil: «IG BNO-Rev, ja aber ….» wird aktiv!
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2017 wurde ein Verpflichtungskredit für die Revision der Bau- und Nutzungsordnung beschlossen.
5 Jahre später fand nun in der Zeit vom 17.10.2022 bis 16.12.2022 das öffentliche Mitwirkungsverfahren zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland statt.
Dabei wurden fristgerecht 50 teilweise sehr umfangreiche Mitwirkungsbeiträge eingereicht. Im Vorfeld dazu wurden vom Kanton bereits zahlreiche Vorbehalte geäussert. Dies zusammen macht eine umfangreiche Überarbeitung des vorliegenden Entwurfes der Bau- und Nutzungsordnung unumgänglich.
Der Gemeinderat sieht vor, die für ihn relevanten Anpassungen eigenständig vorzunehmen. Anschliessend wird er das Gesamtwerk zur Begutachtung an den Kanton nochmals einreichen. Dieses gewählte Vorgehen wirft Fragen auf - insbesondere was Transparenz und Einbezug der Bevölkerung betrifft.
Jetzt wurde die «IG BNO-Rev, ja aber …» aktiv! Sie fordert den Gemeinderat mittels Schreiben auf, die nächsten Schritte ergebnisoffen und gegenüber der Bevölkerung möglichst transparent anzugehen. Auch ist die IG bereit, sich aktiv in die Projektarbeit einzubringen und einen Beitrag zum Gelingen des wichtigen Vorhabens Revision Bau- und Nutzungsordnung zu leisten.
Die «IG BNO-Rev, ja aber … « ist via Mail
06.04.2023 Infoveranstaltung «Freienwiler Kommunaler Gesamtplan Verkehr» KGV am 31. Mai 2022
Am 31. Mai 2023 wird der Entwurf des Kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV) im Rahmen einer Infoveranstaltung vorgestellt. Mitwirkungsfrist für Eingaben vom 31.05.2022 bis 30.06.2022. (Freienwil aktuell 06/23)
06.04.2023 Neue BNO: Status
Nach den Sommerferien wird der überarbeitete BNO-Entwurf dem Kanton zur zweiten Vorprüfung und gleichzeitig der KGV zur Vorprüfung eingereicht. (Freienwil aktuell 06/23)
03.11.2022 Neue BNO: Freienwil soll kein Museum werden
Mit einer neuen BNO sollen in der Gemeinde Freienwil auch die Schutz- und Baubestimmungen entlang der Dorfstrasse revidiert werden. Bericht zu «Informativer Rundgang durch den Ortskern mit Planer Samuel Flückiger» (Rundschau Nord 44/2022 )
19.10.2022 Mitwirkungsverfahren «BNO Revision» / Infomaterial der Gemeinde
- Präsentation anlässlich Informationsveranstaltung vom 18. Oktober 2022
- Informationsplakate / Ausstellung zur BNO Revision
19.10.2022 Mitwirkungsverfahren "Neue BNO" vom 17. Oktober 2022 bis 16. Dezember 2022
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland findet vom 17. Oktober 2022 bis 16. Dezember 2022 statt.
Folgende Unterlagen liegen zur Einsichtnahme auf:
01 - Bauzonenplan
02 - Ergänzungsplan Ortskern
03 - Kulturlandplan
04 - Änderungsplan Bauzonenplan
05 - Bau- und Nutzungsordnung - Synopsis
06 - Planungsbericht nach Art. 47 RPV
07 - Umfeldanalyse Arbeitszone
08 - Fachliche Stellungnahme des Kantons
09 - Auswertung der fachlichen Stellungnahme des Kantons
10 - Bauinventar Gemeinde Freienwil
Planungsbericht zur Aufhebung der Sondernutzungspläne (separates Verfahren)
Räumliches Enwicklungsleitbild (REL) - Ergänzung Masterplan Ortskern
Räumliches Entwicklungsleitbild (REL) -Ergänzung Masterplan Roosweg Ost
Um eine effiziente Bearbeitung der Eingaben / Vorschläge im Rahmen der laufenden öffentlichen Mitwirkung BNO zu gewährleisten bittet der Gemeinderat um die Nutzung des Formulars «Eingabeformular Mitwirkung» (Download .doc) und um Beachtung der darin enthaltenen Vorgaben.
22.09.2022 Revision BNO / Mitwirkungsverfahren und Infoveranstaltungen
Das Mitwirkungsverfahren zur BNO-Revision dauert vom 17. Oktober 2022 bis 16. Dezember 2022. Während dieser Zeit werden die Entwürfe auf dem Internet und im Gemeindehaus zur Einsichtnahme aufgelegt.
Während dem Mitwirkungsverfahren finden öffentliche Veranstaltungen statt:
- Dienstag, 18.10.22 19:30 Uhr, Mehrzweckhalle: Infoveranstaltung
- Samstag, 29.10.22 9:00 Uhr, Gemeindehaus: Begehung Ortskern
- Samstag, 12.11.22 9:00 Uhr, Gemeindehaus: Begehung Vogtwiese, Roosweg, Arbeitszone
- Donnerstag, 01.12.22 19:30 Uhr, Saal Weisser Wind: Diskussionsrunde
- 18.10.22 bis 16.12.22, Gemeindehaus, Ausstellung «zentralen Sachverhalte und Änderungen BNO»
(Freienwil aktuell 17/22)
11.08.2022 BNO-Revision: Infoveranstaltung am 18.10.2022.
Die fachliche Stellungnahme des Kantons zu den eingereichten BNO-Entwürfen liegt vor. Die Mitwirkungsphase ist in Vorbereitung. Die Rahmentermine für die Mitwirkung wurden wie folgt festgelegt: Mitwirkung vom 17.10.2022 bis 16.12.2022, Infoveranstaltung am 18.10.2022.
Es sind weitere Veranstaltungen geplant; diese sind momentan in Vorbereitung und werden zu gegebener Zeit kommuniziert. (Freienwil aktuell 14/22)
11.08.2022 BNO-Revision: Mitwirkung vom 17.10.2022 bis 16.12.2022.
Die fachliche Stellungnahme des Kantons zu den eingereichten BNO-Entwürfen liegt vor. Die Mitwirkungsphase ist in Vorbereitung. Die Rahmentermine für die Mitwirkung wurden wie folgt festgelegt: Mitwirkung vom 17.10.2022 bis 16.12.2022, Infoveranstaltung am 18.10.2022.
Es sind weitere Veranstaltungen geplant; diese sind momentan in Vorbereitung und werden zu gegebener Zeit kommuniziert. (Freienwil aktuell 14/22)
09.06.2022 Merkblatt für Solaranlagen
Der Gemeinderat Freienwil hat das Merkblatt für Solaranlagen leicht überarbeitet, vgl. Er erinnert daran, dass innerhalb der Dorfzone und innerhalb der Ortsbildschutzzone ein Baugesuch nötig ist. Grundsätzlich sind Indach-Lösungen anzustreben. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nun im Merkblatt genauer umschrieben. Bei Gebäuden, die weder in der Dorfzone noch in der Ortsbildschutzzone liegen, ist lediglich eine vorgängige Meldung nötig. (Freienwil aktuell 11/22)
01.06.2022 Neue BNO gab zu reden: Infoveranstaltung vor EWGV vom 23.06.2022
Gemeindeammann Othmar Suter und Vizeammann Urs Rey konnten rund dreissig interessierte Bürger und Bürgerinnen in der Mehrzweckhalle begrüssen. Die BNO-Revision gab an der Infoveranstaltung zu reden. BNO-Mitwirkung startet im Herbst. Nach den Ausführungen des Gemeinderats bemängelten einige Votanten, die Gemeinde beziehe die Bevölkerung zu wenig mit ein. Ein Einwohner erklärte, er wünsche sich mehr Partizipationsmöglichkeiten, ein Mitwirkungsverfahren töne besser als es tatsächlich sei. Es wurde in diesem Zusammenhang auch auf die Nachbargemeinde Ehrendingen verwiesen, wo die fehlende Mitwirkung auch zu gravierenden Problemen führte. (Rundschau e- Journal 01.06.2022 Rundschau 2022/22)
25.05.2022 Präsentation des Gemeinderates anlässlich der Infoveranstaltung am 24.5.2022
Anlässlich der Veranstaltung vom 24. Mai 2022 in der Mehrzweckhalle Freienwil wurde zu folgenden Themen informiert:
a) Projektierungskredit Neubau Trinkwasserreservoir
b) Neu überarbeitete Reglement
…. – Wasser
…. – Abwasser
…. – Strassen
…. – Erschliessungsfinanzierungsreglement
c) Zusatzkredit BNO
d) Legislaturziele 2022 - 2025
16.12.2021 BNO-Entwürfe durch Gemeinderat verabschiedet
Der Gemeinderat hat die Entwürfe zur BNO-Revision verabschiedet und dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Erste Rückmeldungen werden im Frühling 2022 erwartet. Anschliessend kann das öffentliche Mitwirkungsverfahren starten. In diesem Rahmen werden die Planungsentwürfe der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt. (Freienwil aktuell 23/2021)
25.11.2021 BNO-Entwürfe durch Planungskommission abgeschlossen
Die Planungskommission hat die Entwürfe für die BNO-Revision abgeschlossen. Aktuell werden sie vom Gemeinderat behandelt und nach der Verabschiedung zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Nach der Vorprüfung beginnt 2022 das öffentliche Mitwirkungsverfahren, bei welchem die Bevölkerung die Planungsentwürfe studieren und sich zu den Inhalten äussern kann. (Freienwil aktuell 22/2021)
22.04.2021 BNO-Revision: Entwurf soll bis ca. August 2021 vorliegen
Die Planungskommission erarbeitet bis ca. August 2021 einen Entwurf, der anschliessend zur kantonalen Vorprüfung eingereicht wird. Nach der Vorprüfung beginnt ca. Anfang 2022 das öffentliche Mitwirkungsverfahren.Dieses wird mit einer Informationsveranstaltung eingeleitet.
13.04.2021 ERINNERUNG: BNO-Revision: Nachträgliche Überprüfung von Bauten und Anlagen!
Der Gemeinderat machte im August 2020 die Grundeigentümer darauf aufmerksam, dass Erneuerungen und Anpassungen an bestehenden Liegenschaften, Gärten und Anlagen bewilligungspflichtig sind. Im Interesse der Gründeigentümer müssen Bauten und Anlagen in einem ordentlichen Verfahren genehmigt werden. Im Hinblick auf die BNO-Revision besteht die Möglichkeit, Bauten und Anlagen auf Genehmigungsfähigkeit mittels Baugesuch überprüfen zu lassen. (Schreiben Gemeinderat 17.08.2020)
23.02.2021 Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) durch GR genehmig
Der Gemeinderat Freienwil hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2021 den Bericht sowie beide Pläne des neuen Landschaftsentwicklungskonzeptes (LEK) genehmigt. Publikation auf www.freienwil.ch am 23.02.2021: Bericht LEK Freienwil mit Plan Schutzobjekte und Massnahmenplan.
28.01.2021 BNO Revision: Planungskommission ergänzt
Die Planungskommission für die Revision der Bau- und Nutzungsordnung hat die Arbeit aufgenommen. Die Kommission wurde ergänzt und setzt sich neu wie folgt zusammen:
- Urs Rey, Gemeinderat (Vorsitz)
- Robert Müller, Gemeindeammann
- Peter Baumann, Baukommission
- Jürg Grob
- Marcel Inäbnit
- Patrik Jehle
- André Suter
- Rico von Känel
- Marc Oberli (Gemeindeschreiber, ohne Stimmrecht)
Zur Info: Zusammensetzung der Kommission am 10. Juni 2020
(Freienwil aktuell 02/2021, Rundschau Nord 2021/04)
19.11.2020 Räumliches Entwicklungsleitbild (REL) überarbeitet und vom GR abgenommen
Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) wurde aufgrund der Feedbacks überarbeitet und vom Gemeinderat abgenommen (Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen). Die vorliegende Version dient als Grundlage für die Überarbeitung der Bau- und Nutzungsordnung. (Freienwil aktuell 19/2020)
11.11.2020 BNO-Revision: Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) publiziert
Wie von von der Gemeindeverwaltung angekündigt wurde der LEK-Berichtsentwurf mit Massnahmenplan (mögliche Massnahmen und Schutzbestimmungen) am 11.11.2020 publiziert (www.freienwil.ch) publiziert. Ebenso wird auf den gültigen Bauzonenplan und den Kulturlandplan verwiesen. Bevölkerung, Grundeigentümer und Bewirtschafter können bis am 30.11.2020 ihr Meinung an die Gemeindeverwaltung kundtun. Bei Fragen steht Vizeammann Othmar Suter zur Verfügung.
05.11.2020 BNO-Revision: Infoveranstaltung „Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) abgesagt.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sagt der Gemeinderat die Infoveranstaltung vom 10.11.2020 ab. Der LEK-Berichtsentwurf mit Plan (mögliche Massnahmen und Schutzbestimmungen) werden am 11.11.2020 auf www.freienwil.ch publiziert. Bevölkerung, Grundeigentümer und Bewirtschafter können bis am 30.11.2020 ihr Meinung an die Gemeindeverwaltung kundtun. Bei Fragen steht Vizeammann Othmar Suter zur Verfügung (Freienwil aktuell 18/20, Rundschau Nord 2020_45)
05.11.2020 Rechtsgültigkeit der "Teiländerung BNO § 9a Abs. 6. Fristverlängerung" publiziert
Die Publikation der „Rechtsgültigkeit Teiländerung BNO § 9a Abs. 6. Fristverlängerung" (Ergebnis Referendumsabstimmung vom 27. Sept. 2020) mit Rechtsmittelbelehrung ist im Aarg. Amtsblatt und der Rundschau vom 5.11.2020 erfolgt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschlussnicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. (Aarg. Amtsblatt, Rundschau Nord 2020_45)
22.10.2020 BNO-Revision: Infoveranstaltung „Landschaftsentwicklungskonzept (LEK)
Am 10. November 2020 um 19.30 Uhr wird der Entwurf des Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK) im Rahmen einer Infoveranstaltung veröffentlicht (vorbehältlich Covid-Restriktionen). Im Anschluss wird der Bericht auf www.freienwil.ch augeschaltet. Während zwei Wochen besteht danach für die Bevölkerung die Möglichkeit zur Stellungnahme zum LEK. Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) wird gegenwärtig überarbeitet. Im November starten die Arbeiten zur BNO-Revision. (Einladung GR vom 22. Okt.20, Freienwil aktuell 17/2020)
28.09.2020 Bücklihof-Referendumsabstimmung: Knappes JA zum Pferdezentrum
Bevölkerung von Freienwil sagt Ja zur Fristverlängerung (263 Ja / 219 Nein) und ebnet damit dem Pferdezentrum weiter den Weg (Abstimmungsprotokoll, AZ 28. Sept. 2020).
03.09.2020 BNO: Emotionaler Informationsanlass zum Räumlichen Entwicklungsleitbild (REL)
„Freienwil – Kein zweites Ballenberg“. Das Thema REL bewegt die Gemüter im Dorf: Grösster Streitpunkt in der Podiumsdiskussion war der Denkmalschutz – und Miststöcke. (Rundschau Nord 2020_36 Seite 8)
27.08.2020 BNO Revision: Krediterhöhung beantragt
Antrag EWGV vom 10. Sept. 2020: Der Verpflichtungskredit für die Revision der Bau- und Nutzungsordnung sei um CHF 50‘000 auf CHF 200‘000 zu erhöhen. (AuflageEWGV 10.09.2020 Trakt 8)
13.08.2020 BNO-Revision: Nachträgliche Überprüfung von Bauten und Anlagen!
Der Gemeinderat macht die Grundeigentümer daraus aufmerksam, dass Erneuerungen und Anpassungen an bestehenden Liegenschaften, Gärten und Anlagen bewilligungspflichtig sind. Im Interesse der Gründeigentümer sollten Bauten und Anlagen in einem ordentlichen Verfahren genehmigt werden. Im Hinblick auf die BNO-Revision besteht zur Zeit die Möglichkeit, ihre Bauten und Anlagen auf Genehmigungsfähigkeit überprüfen zu lassen. (Schreiben Gemeinderat 17.08.2020)
02.07.2020 BNO Revision: Infoveranstaltung und Podiumsdiskussion zum REL/ LEK
Am Dienstag, 25. August 2020, um 19:30 Uhr findet in der Turnhalle eine Veranstaltung zum Räumlichen Entwicklungsleitbild (REL) und Landschaftsentwicklungs-Konzept (LEK) statt.Der Gemeinderat führt in die Thematik ein und informiert über die Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Anschliessend erfolgt eine Podiumsdiskussion organisiert durch den Einwohnerverein. . (Freienwil aktuell 12/2020)
02.07.2020 BNO Revision: Frist zur Einreichung des REL-Fragebogens verlängert.
Die Eingabefrist für Rückmeldungen zum REL wird bis zum 10. August 2020 (erster Schultag) verlängert. Das am 7. Mai 2020 publizierte räumliche Entwicklungsleitbild (REL) und der zugehörige Fragebogen sind weiterhin auf www.freienwil.ch abrufbar. (Freienwil aktuell 09/2020, Freienwil aktuell 12/2020) Mehr …
10.06.2020 BNO Revision: Planungskommission bestimmt
Zur Begleitung der BNO-Revision bestimmte der Gemeinderat eine Planungskommission mit folgenden Mitgliedern:
- Urs Rey, Gemeinderat (Vorsitz)
- Robert Müller, Gemeindeammann
- Marc Oberli, Gemeindeschreiber
- Peter Baumann
- Jürg Grob
- Patrik Jehle
- Rico von Känel
- André Suter
- Karin Suter-Laube
(Freienwil aktuell 11/2020)
10.06.2020 Auftragsvergabe für BNO-Revision an „KIP Ingenieure und Planer AG“
In einem Einladungsverfahren bewarben sich fünf Büros für die Planungsarbeiten zur BNO-Revision. Der Gemeinderat entschied sich für die Offerte des Planungsbüros KIP Ingenieure und Planer AG, 5610 Wohlen. Die Arbeiten sollen im Herbst 2020 starten. Als zentrale Grundlagen für die Planung gelten das räumliche Entwicklungsleitbild (REL), das sich in Arbeit befindliche Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) und ein Konzept für den Ortskern, das gegenwärtig vom Ortsbildexperten Samuel Flükiger, 5200 Brugg, ausgearbeitet wird.
(Freienwil aktuell 11/2020)
07.05.2020 BNO Revision: Räumliches Entwicklungsleitbild (REL) publiziert.
Als erste Stufe im Rahmen der Revision der Bau-und Nutzungsordnung entstand ein räumliches Entwicklungsleitbild (REL). Dieses ist nun auf www.freienwil.ch einsehbar. Das 60-seitige Dokument kann bei der Gemeindekanzlei in Papierform für Fr. 10.-- bestellt werden. Der Gemeinderat wünscht sich Rückmeldungen zum ganzen Dokument und zu den einzelnen Handlungsfeldern bis spätestens 29. Juni 2020. Nach den Sommerferien sind eine öffentliche Veranstaltung und private Sprechstunden für Interessierte vorgesehen.
Auf Basis der Rückmeldungen plant der der Gemeinderat, das REL nach den Sommerferien zu verabschieden. Dies ist dann Grundlage für die Ausarbeitung der neuen Bau- und Nutzungsordnung. Später dient es dem Gemeinderat als behördenverbindliche Richtschnur für die weitere Entwicklung des Dorfes.
Publizierte Dokumente:
Geleitwort des Gemeinderate zum REL
Räumliches Entwicklungsleitbild (REL) vom 30.04.2020
Umfrageformular für Rückmeldungen an GR zum REL
(Freienwil aktuell 09/2020, Rundschau Nord 2020_19 Seite 4) Mehr …
26.03.2020 BNO Revision: Publikation "Räumliches Entwicklungsleitbild" (REL) angekündigt.
Als erste Stufe der Revision der Bau- und Nutzungsordnung entsteht ein räumliches Entwicklungsleitbild (REL). Die Resultate werden am 7. Mai 2020 auf www.freienwil.ch publiziert. Eine öffentliche Veranstaltung dazu findet später statt. (Freienwil aktuell 07/2020)
26.03.2020 BNO Revision: „Infoveranstaltung am 7. Mai 2020“ angekündigt
Als erste Stufe der Revision der Bau- und Nutzungsordnung entsteht ein räumliches Entwicklungsleitbild (REL). Die Resultate werden (falls aufgrund der Corona-Einschränkungen möglich) am 7. Mai 2020 öffentlich vorgestellt. Als Vorarbeit für den Teil Kulturland wird zudem das Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) aktualisiert. Im Herbst starten die Arbeiten zur eigentlichen BNO-Revision (Freienwil aktuell 06/2020)
30.01.2020 Landschaftsentwicklungskonzept (LEK)
Als Vorstufe für den Teil Siedlung der BNO-Revision entsteht gegenwärtig ein räumliches Entwicklungsleitbild (REL). Die Resultate werden im Mai vorgestellt. Als Vorstufe für den Teil Kulturland der BNO die Aktualisierung des bestehenden Landschaftsentwicklungskonzeptes (LEK).Die Arbeiten werden von einer Spezialkommission unter der Leitung von Ohmar Suter (Vizeammann) begleitet. (Freienwil aktuell 02/2020).
09.01.2020 FREIENWIL Bücklihof: 180 unterschreiben für Referendum
Das Referendum zur Verlängerung der bedingten Einzonung beim Bücklihof ist mit über 180 Unterschriften innert Wochenfrist zustande gekommen. (Rundschau Nord 2020_02 Seite 5) Mehr zum Bücklihof …
16.01.2020 FREIENWIL Bücklihof: Teiländerung allgemeine Nutzungsplanung § 9a Abs. 6 BNO: Alle Einwendungen werden vom Gemeinderat abgewiesen.
Amtl. Publikation: BERICHTIGUNG RECHTSMITTEL:
Der Gemeinderat Freienwil hat am 16. Dezember 2019 folgenden Beschluss gefasst:
Die eingegangenen Einwendungen werden abgewiesen. (Amtsblatt Kanton Aargau, Rundschau Nord 2020_03 Seite 2) Mehr zum Bücklihof …
09.01.2020 FREIENWIL Bücklihof: Teiländerung allgemeine Nutzungsplanung § 9a Abs. 6 BNO: Alle Einwendungen werden vom Gemeinderat abgewiesen.
Amtl. Publikation:
Der Gemeinderat Freienwil hat am 16. Dezember 2019 folgenden Beschluss gefasst:
Die eingegangenen Einwendungen werden abgewiesen, und der § 9a Abs. 6 BNO lautet neu:
Wird die Nutzung innerhalb der als bedingten Spezialzone Bücklihof bezeichneten Fläche nicht zu wesentlichen Teilen bis am 25. September 2025 realisiert, so fällt die Einzonung dahin, und es gelten automatisch die Bestimmungen der Landwirtschaftszone. Bauten und Anlagen, welche über die Bestimmungen der Landwirtschaftszone hinausgehen, müssen nach ihrer betrieblichen Aufgabe zurückgebaut werden. (Amtsblatt Kanton Aargau, Rundschau Nord 2020_02 Seite 2) Mehr zum Bücklihof …
08.01.2020 Referendum gegen „Genehmigte Teiländerung BNO, Fristverlängerung Bücklihof, Freienwil“ zustande gekommen
Das Referendum zur Verlängerung der bedingten Einzonung beim Bücklihof ist mit über 180 Unterschriften innert Wochenfrist zustande gekommen. An der Gemeindeversammlung vom 28. November 2019 wurde dem Antrag des Gemeinderats nach kontroverser Diskussion relativ knapp mit 78 Ja zu 56 Nein zugestimmt. Von 719 Stimmberechtigten nahmen nur 138 Personen an der Gemeindeversammlung teil. Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten nun mit der Einreichung des Referendums Gelegenheit, sich an der Urne zu diesem umstrittenen Geschäft zu äussern. Die Initianten des Referendums bezweifeln, dass das Projekt für das Dorf positive Wirkung haben wird und von „öffentlichen Interesse“ ist. Zudem sehen sie ungelöste Probleme betreffend Verkehrssicherheit. Ebenso bemängeln sie die negativen Auswirkungen auf das Dorfbild und die Landschaft durch die sehr voluminösen Gebäude, die gegenüber der ursprünglichen vorgestellten Projektidee von 2013 massiv vergrössert wurden. Der Gemeinderat wird an seiner nächsten Sitzung (13.01.2020) über das weitere Vorgehen und den Urnenabstimmungstermin entscheiden. (Mitteilung Gemeindeverwaltung Freienwil 07.01.2020, Aargauer Zeitung 08.01.2020) Mehr zum Bücklihof …
05.12.2019 Gemeindeversammlung Freienwil mit Geheimabstimmung für Bücklihof
Das Pferdezentrum kann weiterplanen. Mit 78:56 nahmen die Freienwiler die Verlängerung um fünf Jahre für die „Spezialzone Bücklihof“ an. Allerdings ist das Referendum möglich. Die Referendumsfrist läuft bis 6.01.2010. (Rundschau Nord 49-2019 Seite 6, Rundschau Nord 49-2019 Seite 15)
Interessanterweise hat der Gemeinderat die während der „öffentlichen Auflage bis 15. Juli 2019“ eingegangenen fünf Einwendungen noch nicht behandelt. „Der Gemeinderat Freienwil wird in kommender Zeit die Einwendungen behandeln und das weitere Vorgehen bestimmen“. (Freienwil aktuell 18-2019) Mehr zum Bücklihof …
05.12.2019 Einwohnergemeindeversammlung 28.11.2019: Amtl. Publikation der Beschlüsse
Alle Anträge wurden genehmigt. Ausser Traktandum 2 unterliegen alle übrigen Beschlüsse
dem fakultativen Referendum. Diese können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 1/6 der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 6. Januar 2020.
ACHTUNG: Gemeindeverwaltung Freienwil bleibt vom Montag, 23. Dezember 2019, bis und mit Sonntag, 5. Januar 2019, geschlossen. Ab Montag 6. Januar 2020 ist die Verwaltung wieder besetzt. (Rundschau Nord 49-2019 Seite 6, Freienwil aktuell 18-2019) Mehr ...
30.11.2019 „Fristverlängerung Bücklihof BNO §9a Abs. 6“ knapp genehmigt
Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 28.11.2019 haben die Freienwilerinnen und Freienwiler der Fristverlängerung zur Erstellung des Pferdesportzentrums Bücklihof in geheimer Abstimmung zugestimmt. Über 130 Stimmberechtigte (von etwas mehr als total 700 Stimmberechtigten) hatten sich zur Freienwiler Gmeind eingefunden. Trotz mehrheitlich kritischen Voten wurde die Fristverlängerung nach einer zum Teil ausartenden Debatte doch mit 78 Ja zu 56 Nein gutgeheissen. (Aargauer Zeitung vom 30. Nov. 2019).
Im Vorfeld der Gemeindeversammlung wurden zwecks Sensibilisierung der Bevölkerung Flugblätter im Dorf verteilt (Aargauer Zeitung vom 27. Nov. 2019, Flugblatt Weber, Flugblatt Laube, Flugblatt IG Bücklihof). Mehr zum Bücklihof …
03.10.2019 BNO-Revision: Infos zum Entwicklungsleitbild (REL) Anfang 2020
Als erste Stufe der BNO-Revision entsteht 2019 ein räumliches Entwicklungsleitbild (REL). Es wird von einer Spurgruppe aus Einwohnerinnen und Einwohnern Freienwils unter der Leitung von Ortsbildberater Samuel Flükiger erarbeitet. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer öffentlichen Infoveranstaltung Anfangs 2020 vorgestellt werden (Freienwil aktuell 14/2019).
13.06.2019 Öffentliches Auflageverfahren „Teiländerung BNO § 9a Abs. 6 – Fristverlängerung der bedingten Spezialzone Bücklihof“.
Das Mitwirkungsverfahren fand bis am 15.05.2019 statt. Fristgerecht erfolgten 5 Eingaben. Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht erstellt und verabschiedet. Auf die Bemühungen der Mitwirkenden und deren Argumentationen wird kaum eingegangen - Alle Anträge wurden vom Gemeinderat abgelehnt. Vom 14.06.2019 bis 15.07.2019 findet die öffentliche Auflage statt.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Auflageakten (Stand 13.06.2019)
- Teiländerung BNO § 9a_07.06.2019
- Planungsbericht gem. Art. 47 RPV_07.06.2019
- Abschliessender Vorprüfungsbericht - Teiländerung BNO § 9a - Bücklihof_28.03.2019
- Mitwirkungsbericht_Fristverlängerung_anonymisiert_29.05.2019
06.06.2019 „Teiländerung BNO § 9a Abs. 6 – Fristverlängerung der bedingten Spezialzone Bücklihof“: Mitwirkungsverfahren abgeschlossen
Im Mitwirkungsverfahren vom 15.3.19 – 15.4.19 sind fristgerecht 5 Eingaben erfolgt. Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht zur Teiländerung BNO §9a erstellt und am 3.6.2019 verabschiedet. Auf die Bemühungen der Mitwirkenden und deren Argumentationen wird kaum eingegangen - Alle Anträge werden vom Gemeinderat abgelehnt: Mitwirkungsbericht vom 3.6.2019 . Die öffentliche Auflage soll nun in nächster Zeit erfolgen.
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29.03.2019 BNO-Revision: Räumliches Entwicklungsleitbild (REL) (Freienwil aktuell 05/2019)
Der Auftrag zur Erstellung „Räumliches Entwicklingsleitbild (REL) Ortsbildberater Samuel Flükiger vergeben. Er wird von einer Spurgruppe bestehend
- Urs Rey, Gemeinderat und Vorsitzender (Grundlagen)
- Othmar Suter, Vizeammann (Infrastruktur)
- Thomas Schaffer (Ortsbauliches, Siedlung)
- Matthias Vögeli (Landschaft)
- Sandra Isler (Soziales, Schule, Familie)
- Ursula Leibundgut (Wohnen im Alter)
- Stephan Erne (Verkehr)
unterstützt.
14.03.2019 „Teiländerung Allgemeine Nutzungsplanung § 9a Abs. 6 BNO – Fristverlängerung der bedingten Spezialzone Bücklihof“
Mitwirkungsverfahren 15.3.2019 – 15.4.019 (Freienwil aktuell 04 2019, Publikation Rundschau 11 / 14.3.2019)
Am 19. Juni 2013 hat die Gemeindeversammlung Freienwil die Teiländerung des Bauzonenplanes "Bücklihof" sowie der Bau- und Nutzungsordnung "§ 9a BNO / Spezialzone Bücklihof" beschlossen. Am 25. September 2013 wurde diese Teiländerung der Nutzungsplanung mit der Genehmigung durch den Regierungsrat rechtskräftig.
Gemäss der von der Gemeindeversammlung und dem Regierungsrat bewilligten Bau- und Nutzungsordnung "§ 9a Abs. 6 BNO / Spezialzone Bücklihof" müssen wesentliche Teile der als zonenkonform geltenden Nutzungen innerhalb der Spezialzone "Bücklihof" innert 7 Jahren ab Rechtskraft, also bis am 25. September 2020, realisiert werden.
Die IG Bücklihof beantragt nun den § 9a Abs. 6 BNO wie folgt zu ändern:
„Wird die Nutzung innerhalb der als bedingte Spezialzone Bücklihof bezeichneten Fläche nicht zu wesentlichen Teilen innerhalb von 7 Jahren ab Rechtskraft bis am 25. September 2025 realisiert, so fällt die Einzonung dahin und es gelten automatisch die Bestimmungen der Landwirtschaftszone. Bauten und Anlagen, welche über die Bestimmungen der Landwirtschaftszone hinausgehen, müssen nach ihrer betrieblichen Aufgabe zurückgebaut werden.“
Die beantragte Fristverlängerung gilt als Teiländerung der kommunalen Nutzungsplanung und muss dementsprechend alle erforderlichen Schritte durchlaufen, also Mitwirkungsverfahren, kantonale Vorprüfung, öffentliche Auflage mit Möglichkeit zur Einwendung, Beschluss Gemeindeversammlung, Publikation mit Beschwerdemöglichkeiten, Genehmigungsverfahren Regierungsrat usw.
Die Entwürfe dieser beantragten Teiländerung BNO, § 9a Abs. 6 BNO – Bücklihof liegen vom 15. März 2019 bis 15. April 2019 während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei auf (Publikation auch unter www.freienwil.ch ... mehr)
Auflageakten:
Teiländerung BNO, § 9a BNO, Entwurf 03.12.2018
Planungsbericht, Entwurf 03.12.2018
Abschliessender Vorprüfungsberich Teiländerung §9a BNO, 28.3.2019 (Nachträglich publiziert durch Gemeindekanzlei am 3.4.2019)
Parallel hierzu ist der „Start BNO-Revision mit räumlichem Entwicklungsleitbild (REL) erfolgt“ Das REL soll als Grundlage für die bewilligte BNO-Revision gelten. (Freienwil aktuell 03/2019 und Freienwil aktuell 04/2019)
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21.02.2019 Start BNO-Revision mit räumlichem Entwicklungsleitbild (REL)
Der Gemeinderat hat nach intensiven Abklärungen mit dem Kanton und Fachleuten beschlossen, die BNO-Revision zweistufig anzugehen. Zuerst soll in 2019 ein räumliches Entwicklungsleitbild (REL) für Freienwil als strategische Grundlage für die Nutzungsplanung erarbeitet werden. Darauf basierend wird ab 2020 dien BNO Freienwil revidiert. Beide Schritte werden von Kommissionen begleitet. (Freienwil aktuell 03/19)
Dokumentationen zum Thema unter www.ag.ch/de/bvu/raumentwicklung/raumentwicklung.jsp
Informelle Planungsverfahren in kleinen und mittleren Gemeinden: Ansätze und Empfehlungen aus der Planungspraxis
Auftraggeberin: Professur für Raumentwicklung, ETH Zürich
Auftragnehmerin: Samuel Flükiger Städtebau Architektur GmbH, 5200 Brugg
22.11.2018 Projekt „Revision BNO“ soll in 2019 gestartet werden.
Die Revision der Bau und Nutzungsordnung der Gemeinde Freienwil (BNO) soll in 2019 wieder in Angriff genommen. Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 16.06.2017 wurde ein entsprechender Planungskredit (Fr. 150‘000.--) zur Zonenplanrevision gesprochen. In einem ersten Schritt soll ein räumliches Entwicklungsleitbild durch eine noch zu bildende Kommission unter Leitung von Gemeinderat Urs Rey erstellt werden. (Rundschau 48-2018)
Die Gemeindeversammlung hat am 14. Juni 2017 die Teiländerung der Nutzungsplanung zum Gewerbegebiet Maas und einen Verpflichtungskredit für die Revision der Bau- und Nutzungsordnung beschlossen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist ist dieser Beschluss rechtsgültig geworden.. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist ist dieser Beschluss rechtsgültig geworden.10.10.2024 BNO Revision Freienwil / Amtl. Publikation: Aufhebung Sondernutzungspläne – Öffentliche Auflage und Sprechstunden
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen liegen vom Freitag, 11.10.2024 bis Montag, 11.11.2024, in der Gemeindeverwaltung Freienwil auf und können während der offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen werden zudem auf der Website der Gemeinde Freienwil unter www.freienwil.ch / Aktuell / Projekte / Öffentliche Auflage BNO aufgeschaltet.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Freienwil einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Amtl. Publikation vom 10.10.2024) Mehr …
Die Gemeindeversammlung hat am 14. Juni 2017 die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit Bau- und Nutzungsordnung, den Bauzonenplan sowie den Kulturlandplan in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist ist dieser Beschluss rechtsgültig geworden... Stimmt das oder ist hier etwas falsch?
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 14.06.2017 hat den Anträgen des Gemeinderates zugestimmt. Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse wie folgt veröffentlicht:
1. Protokoll vom 18.11.2016
2. Bilanz und Erfolgsrechnung 2016
3. Kreditabrechnung Friedhof
4. Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung "Gewerbezone Maas"
5. Reglement Besoldung Gemeinderat und Schulpflege
6. Verpflichtungskredit für die Revision der Bau- und Nutzungsordnung
7. Genossenschaft Weisser Wind – zinsfreies Darlehen von CHF 100'000
8. Verpflichtungskredite für Kurtheater und Tägi
Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 1/6 der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 21. Juli 2017.
Vorlage Einwohnergemeindeversammlung / Trakt. 7. Verpflichtungskredit für die Revision der Bau- Nutzungsordnung
01.9.2017 Gültige/publizierte/verfügbare BNO Dokumente unter www.freienwil.ch
Bau und Nutzungsordnung BNO
Bauzonenplan
Gestaltungsplan Ortsbildschutzzone
Ortsbildschutzzone
Verkehrsrichtplan