- Projektverlauf 2013 - heute
- Relevante Dokumente
Bücklihof 2012 - 2020: Projektverlauf Bücklihof 2012 bis 2020 detailliert
Relevante Dokumente im Planungsverlauf:
2013 - 2016 |
Neu-Konzept Bücklihof: Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung (BNO) und Gestaltungsplan Bücklihof 2016 |
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Adaptiertes Konzept: Pferdekompetenzzentrum für Zucht, Veterinärmedizin, Forschung und Ausbildungzu. Folgende Produkte sollen angeboten werden: Sportmedizin und Leistungsphysiologie Pferd und Reiter Zucht Durchführung praxisorientierter Forschungsprojekte in verschiedensten Bereichen Ausbildung Diese Adaption des Konzeptes, welches nun zusätzlich den Faktor Mensch als Reiter und Einheit mit dem Pferd im Rahmen dessen Gesunderhaltung und Rehabilitation miteinbezieht, wurde nötig, weil seit 2013 eine rasante Entwicklung stattfand. Im näheren Umkreis wurden mindestens sechs Zentren mit ähnlichen Infrastrukturen und Möglichkeiten eröffnet. |
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Verbindliche Dokumente | Informationen (unverbindlich) | ||
Neu-Konzept Bücklihof (Oktober 2014) |
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Mitwirkungsverfahren (18.06.2015 - 31.07.2015) |
Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung (BNO): |
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Gestaltungsplan Bücklihof: Gestaltungsplan Bücklihof: gemäss § 21 BauG Sondernutzungsvorschriften () Gestaltungsplan Bücklihof: Situationsplan 1:500 ()
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Beilage A: PFERDEZENTRUM BÜCKLIHOF FREIENWIL Konzept vom 28. Oktober 2014 (Dominic Burger) Beilage B: PFERDEZENTRUM BÜCKLIHOF FREIENWIL Richtprojekt vom 29.10.2014 (Stoosarchitekten AG Brugg) |
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11. Januar 2016: Mitwirkungsbericht: Beantwortung der Mitwirkungseingaben durch den Gemeinderat Freienwil (ARCOPLAN Ennetbaden) |
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Auflageverfahren (23.06.2016 - 23.07.2016) |
Auflage Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Bau und Nutzungsordnung (BNO) Ergänzung §9 BNO - Bücklihof Teiländerung Nutzungsplanung 2016 – Bücklihof / Änderung Bauzonenplan (ARCOPLAN Ennetbaden) |
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Auflage Gestaltungsplan Bücklihof 2014 Gestaltungsplan Bücklihof: gemäss § 21 BauG Sondernutzungsvorschriften () |
Beilage A: PFERDEZENTRUM BÜCKLIHOF FREIENWIL Konzept vom 28. Oktober 2014 (Dominic Burger) Beilage B: PFERDEZENTRUM BÜCKLIHOF FREIENWIL Richtprojekt vom 29.10.2014 (Stoosarchitekten AG Brugg) |
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November 2016: "BNO-Teiländerung §9a Bücklihof" und "Gestaltungsplan Bücklihof 2016" sistiert Schreiben des Gemeinderates vom 16.11.2016 Die IG Bücklihof informiert, dass sie die "BNO-Teiländerung §9a Bücklihof" und den Gestaltungsplan Bücklihof 2016" nicht weiter verfolgen wird . Sie will zurück auf das ursprüngliche Konzept des Pferdezentrums und gestützt auf die rechtskräftige Spezialzone "Bücklihof" einen neuen Gestaltungsplan Bücklihof entwerfen. |
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Chronologische Dokumentation des "Sistierten Bücklihof BNO und Gestaltungsplan 2014"- Verfahrens: Dokumente Archiv 2016 - Gestaltungsplan / BNO-Teiländerung "Pferdesportzentrum Bücklihof" (sistiert) |
2017 - heute |
Gestaltungsplan "Pferdezentrum Bücklihof 2017" |
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Pferdekompetenzzemtrum im Schweizerischen Mittelland mit den Schwerpunkten Veterinärmedizin, Zucht, Forschung und Lehre. Der Bücklihof und Freienwil sollen zu einer Plattform von regionaler bis internationaler Bedeutung werden - im Mittelpunkt eines interdisziplinären Netzwerks von hochqualifizierten Spezialisten. All dies zugunsten des Pferdes (im Rahmen der heutigen und zukünftigen Nutzung, des Tierschutzes und der Ethik), des Reiters und Pferdehalters sowie der Gemeinde. Veterinärmedizin Zucht Durchführung praxisorientierter Forschungsprojekte in verschiedensten Bereichen Ausbildung |
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Verbindliche Dokumente | Informationen (unverbindlich) | ||
Mitwirkungsverfahren: (07.10.2017 - 06.11.2017) |
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1. Mai 2018: Mitwirkungsbericht: Beantwortung der Mitwirkungseingaben durch den Gemeinderat Freienwil |
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Auflageverfahren: (15. Juni - 16. Juli 2018) |
Folgende Dokumente liegen in dieser Zeit im Info Center Freienwil (alias Gemeindekanzlei) auf:
Ergänzende Infos (liegen nicht auf / Nicht Teil der Öffentlichen Auflage / zugänglich via www.freienwil.ch): |
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Entscheid Gemeinderat Freienwil vom 24. Sept. 2018: | „Sondernutzungsplanung Bücklihof 2017“ (Gestaltungsplan) durch Gemeinderat Freienwil genehmigt Die öffentliche Auflage ist per 16. Juli 2018 beendet. Es gingen fristgerecht neun Einwendungen ein. Die Einwendungen wurden in der Zwischenzeit behandelt und der Gemeinderat hat über den Gestaltungsplan einen Beschluss gefasst. Aus den Einwendungen gehen keine Änderungen hervor! |
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Beschwerdeverfahren beim Aarg. Dep. Bau, Verkehr, Umwelt (17.01.2019) | Gestaltungsplan «Pferdezentrum Bücklihof»: 4 Beschwerden gegen Entscheid des Gemeinderates beim BVU eingereicht. | ||
Aarg. Regierungsrat (27.08.2019) |
Regierungsrat genehmigt „Gestaltungsplan Bücklihof 2017“ mit wenigen Änderungen Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat am 27. August 2019 den Gestaltungsplan "Bücklihof 2017" mit Änderungen gemäss Beschwerdeentscheiden genehmigt. Die Geruchsimmissionsabstände werden aufgehoben und neu festgelegt. Gegen diesen Genehmigungsentscheid kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden. |
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Aarg. Verwaltungsgericht | Zeitgerecht wurde 1 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kt. Aargau eingereicht. Das Verfahren läuft. |
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Chronologische Dokumentation des "Gestaltungsplan Bücklihof 2017"-Verfahrens: Dokumente Archiv 2017 - Gestaltungsplan "Pferdezentrum Bücklihof" (Auflage- und Beschwerdeverfahren 18/19) |
2019 - heute |
Teiländerung BNO §9 a Bücklihof - Fristverlängerung für Realisierung bis 25. September 2025 |
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Am 19. Juni 2013 hat die Gemeindeversammlung Freienwil die Teiländerung des Bauzonenplanes "Bücklihof" sowie der Bau- und Nutzungsordnung "§ 9a BNO / Spezialzone Bücklihof" beschlossen. Am 25. September 2013 wurde diese Teiländerung der Nutzungsplanung mit der Genehmigung durch den Regierungsrat rechtskräftig. Gemäss der von der Gemeindeversammlung und dem Regierungsrat bewilligten Bau- und Nutzungsordnung "§ 9a Abs. 6 BNO / Spezialzone Bücklihof" müssen wesentliche Teile der als zonenkonform geltenden Nutzungen innerhalb der Spezialzone "Bücklihof" innert 7 Jahren ab Rechtskraft, also bis am 25. September 2020, realisiert werden. Die IG Bücklihof beantragt 2019 nach Vorarbeiten in 2018 den § 9a Abs. 6 BNO wie folgt zu ändern: Die beantragte Fristverlängerung gilt als Teiländerung der kommunalen Nutzungsplanung und muss dementsprechend alle erforderlichen Schritte durchlaufen, also Mitwirkungsverfahren, kantonale Vorprüfung, öffentliche Auflage mit Möglichkeit zur Einwendung, Beschluss Gemeindeversammlung, Publikation mit Beschwerdemöglichkeiten, Genehmigungsverfahren Regierungsrat usw. Parallel hierzu ist der Start "BNO-Revision mit räumlichem Entwicklungsleitbild (REL)", von der Gemeindeversammlung 14. Juni 2017 bewilligt, erfolgt: Revision BNO-Freienwil |
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Verbindliche Dokumente | Informationen (unverbindlich) | ||
Mitwirkungsverfahren: (15.03. -15.04.2019) |
Abschliessender Vorprüfungsberich Teiländerung §9a BNO, 28.3.2019 | ||
6. Juni 2019: Mitwirkungsbericht: Beantwortung der Mitwirkungseingaben durch den Gemeinderat . Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht zur Teiländerung BNO §9a erstellt und verabschiedet. Auf die Bemühungen der Mitwirkenden und deren Argumentationen wird kaum eingegangen - Alle Anträge werden vom Gemeinderat abgelehnt. |
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Auflageverfahren (14.06. - 15.07.2019) |
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5 Eingaben erfolgten fristgerecht im Auflageverfahren. Weiteres Vorgehen gemäss Schreiben Gemeinderat an Einwender dat. 23.07.2019 |
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Gemeindeversammlung 28. Nov. 2019 Auflageakten und Beschluss |
Auflageakten vom 14.11.2019: Der Gemeinderat beantrag „Teiländerung BNO, Fristverlängerung § 9a Abs.6, Spezialzone Bücklihof“ Die Teiländerung Allgemeine Nutzungsplanung 2018 – Bücklihof, welche die Verlängerung der Frist der bedingten Bauzone um 5 Jahre bis zum 25. September 2025 beinhaltet, sei zu genehmigen. (Einladung/Botschaft zur Einwohnergemeindeversammlung Seiten3,4) Beschluss Gemeindeversammlung: |
Zusatzinfos/Akten aus dem Auflageverfahren vom 14.06.2019 - 15.07.2019 (Verfügbar auch unter www.freienwil.ch): |
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Innert Wochenfrist kommt das Referendum zur Verlängerung der bedingten Einzonung beim Bücklihof mit über 180 Unterschriften zustande. | |||
Gemeinderat |
BERICHTIGUNG RECHTSMITTEL: |
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Referendum / Urnenabstimmung neu |
Der Gemeinderat hat die Referendumsabstimmung auf den 17. Mai 2020 festgelegt und infolge CORONA-Pandemie auf den 27. Sept. 2020 verschoben. | Freienwil aktuell 07/2020 | |
Chronologische Dokumentation des "Fristverlängerungs"-Verfahrens: Anpassung Fristverlängerung BNO 89 a Abs 6. |